Für die Bienenvölker ist das Jahr vorbei – ein ganz natürlicher Vorgang. Der Schwarmtrieb lässt nach, die Flugaktivität wird ruhiger, und die Völker bereiten sich auf den Winter vor.
Für mich als Imker beginnt nun eine entscheidende Phase: die Vorbereitung auf eine möglichst varroaarme Überwinterung. Denn nur vitale und gesunde Völker können gut durch die kalte Jahreszeit kommen.
Um den Befallsgrad mit Varroa-Milben zu ermitteln, verwende ich die bewährte Puderzucker-Methode.
Die Methode ist tierschonend, praxiserprobt und einfach durchzuführen. Eine detaillierte Anleitung gibt es bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG): Puderzucker-Methode zur Varroakontrolle (PDF). Anschließend lässt sich der Milbenfall zählen und der Befallsgrad abschätzen.
Zeigt die Probe einen erhöhten Befall, setze ich in meiner Imkerei die bewährte Methode „Teilen und Behandeln“ ein (Infos beim LAVES Niedersachsen). Dabei wird das Volk in zwei Teile getrennt und gezielt gegen die Milbe behandelt – mit einem zugelassenen Medikament.
In meiner Imkerei genügt dafür "Varroxal", das derzeit einzige zugelassene Medikament in Deutschland für alle drei Anwendungsarten von Oxalsäure:
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Sprühbehandlung
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Träufelbehandlung
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Sublimation (Verdampfung)
Für die Sublimation ist ausschließlich die Anwendung mit den Geräten „Varrox“ oder „Varrox Eddy“ in Kombination mit Varroxal erlaubt – siehe auch die Fachmeldung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 15. März 2024.
Die oft genutzte, einfache Schwammtuch-Methode mit Ameisensäure ist in Deutschland nur erlaubt, wenn die Schwammtuch-Methode im Anwendungshinweis des Medikaments aufgeführt ist. Zur Info ein Artikel im Bienenjournal vom März 2023. Technische Ameisensäure oder kristalline Oxalsäure sind nicht als Arzneimittel zugelassen.
Wichtig: Jede Anwendung von Medikamenten muss im Bestandsbuch dokumentiert werden - nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch zur eigenen Rückverfolgbarkeit und Tiergesundheit.