Die Behandlung der Bienenvölker gegen die Varroamilbe ist in Deutschland nur mit zugelassenen Tierarzneimitteln erlaubt und verpflichtend (Bienenseuchenverordnung § 15). Seit 2022 müssen alle Behandlungen der Bienen mit Medikamenten gegen die Varroamilbe im Bestandsbuch dokumentiert werden. Der Eintrag ins Bestandsbuch besteht aus dem Namen des verwendeten Medikaments, der Art und Datum der Anwendung sowie dem Verweis auf den Einkauf des Arzneimittels. Für Bestandsbuch und Einkaufsbeleg beträgt die Aufbewahrungspflicht fünf Jahre.
In meiner Imkerei werden ausschliesslich für die Bioimkerei zugelassene Tierarzneimittel in der vom Hersteller vorgesehenen Weise verwendet.
Seit September 2023 ist in Deutschland die Sublimation von Oxalsäuredihydrat zur Bekämpfung der Varroamilbe erlaubt. Diese Zulassung gilt ausschließlich für das Produkt "Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver". Für die Sublimation des Medikaments empfiehlt der Hersteller "Andermatt-Biovet" seine Geräte Varrox und Varrox Eddy..
Nach Einschätzung des BVL(Bundesamt für Verbraucherschutz) kann "die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Anwendung des Tierarzneimittels Varroxal 0,71 g/g Pulver für den Bienenstock derzeit auch nur für die genannten Verdampfertypen „Varrox“ und „Varrox Eddy“ (unter der Voraussetzung einer bestimmungsgemäßen Anwendung entsprechend der anderen Angaben und Hinweise in der Fachinformation) gewährleistet werden."(15.03.2024).
Die bestimmungsgemäße Anwendung der Sublimationsmethode erfordert mehr Zeit und Material als die Träufelmethode.
Nach Angaben des Herstellers ist die Bienensterblichkeit bei der Sublimation geringer und für die Anwendung mit dem vom Hersteller empfohlenen Gerät muss die Beute nicht geöffnet werden.
Deshalb wurde im Dezember 2024 Varroxal bestimmungsgemäß sublimiert.