01.01.2023: Die folgenden Infos sind inwischen nicht mehr aktuell.

Für die Behandlung von Lebensmittel liefernden Tieren gilt in Deutschland das Arzneimittelgesetz. Für Bienen sind als Medikamente in Deutschland chemisch-synthetische Mittel:

  • Perizin/-Set(apothekenpflichtig)
  • Bayvarol(apothekenpflichtig)
  • Apiguard(apothekenpflichtig)
  • Thymovar(apothekenpflichtig)
  • Apitraz(verschreibungspflichtig)
  • API Life Var(freiverkäuflich)

und organische Säuren, die auch in der Bio-Imkerei verwendet werden:

  • Ameisensäure 60 % ad us. vet.(freiverkäuflich)
  • MAQS (Ameisensäure 68,2 g, freiverkäuflich)
  • Milchsäure 15 % ad us. vet.(freiverkäuflich)
  • Oxalsäuredihydratlösung 3,5% ad us. Vet.(freiverkäuflich) Handelsname Oxuvar und Oxuvar 5,7%

zugelassen.

Die chemisch-synthetischen Mittel können zur Rückstandsbildung im Honig und im Bienenwachs führen.

Die Anwendung apothekenpflichtiger Medikamente muss in einem Bestandsbuch protokolliert werden. Die Protokolle sind fünf Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen dem Veterinäramt vorzulegen. Obwohl Oxalsäure- und Thymolpräparate seit September 2018 nicht mehr apothekenpflichtig sind, ist die Anwendung der Medikamente weiterhin im Bestandsbuch zu dokumentieren.

Die Medikamente dürfen entweder gemäß der beiliegenden Gebrauchsanweisung oder gemäß der Zulassungsbedingungen angewendet werden.

Es dürfen nur Völker behandelt  werden, denen im gleichen Jahr kein Honig für das Inverkehrbringen mehr entnommen wird.

Die Ameisensäure 60% ad us. vet wird im Bienenvolk im Kurz- oder Langzeitverfahren verdunstet.
Milchsäure wird als 15%-ige Lösung auf die Bienen gesprüht (ca. 5 - 10 ml pro besetzter Wabenseite).
Oxalsäuredihydratlösung 3,5% wird einmal im Jahr, nach der Honigentnahme und in der brutfreien Zeit, geträufelt. Oxuvar 5,7% kann im Sommer verdünnt zur Sprühbehandlung für Schwärme, Ableger und brutfreie Völker eingesetzt werden und im Winter mit Kristallzucker vermischt geträufelt werden.

Die Medikamente können - auch bei sachgemäßer Anwendung - zu Schäden an den Bienen und der Brut führen.

In vielen Ländern sind weitere Behandlungsarten erlaubt, unter anderem das Verdampfen von kristalliner Oxalsäure. Die entsprechenden Mittel und Geräte sind auch in Deutschland erhältlich.

In meiner Imkerei werden ausschließlich die zugelassenen organischen Säuren in der zugelassenen Anwendungsart verwendet.

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