Auch wenn nicht Bio drauf steht - Echter Deutscher Honig ist reine Natur.  Die Honigverordnung schreibt vor, dass nichts dem Honig zugegeben oder weggenommen werden darf. Die Weiterverarbeitung des Honigs beschränkt sich auf sieben, rühren und abfüllen.

Die Vermarktung von Honig mit dem EU-Bio-Siegel setzt voraus, dass die Bienen in Behausungen aus natürlichen Materialien untergebracht sind und nur "rückstandsfreies" oder Bio-Wachs für die Mittelwände benutzt wird. Bei der Winterfütterung darf nur Biozucker oder Biohonig verwendet werden. Zur medikamentösen Behandlung der Tiere werden die vorhandenen und zugelassenen Präparate angewendet.

Da die Produktion von Bio-Honig nur in einer von "Gentechnisch veränderten Organismus"(GVO)-freien Zone erfolgen könnte, wurden von der EU-Kommission Grenzwerte für die ungewolllte Kontamination mit GVO festgelegt.

Als GVO Kontamination in Honig kommt lediglich Pollen in Betracht, der im Honig einen Anteil von 0,1 bis 0,5 Prozent ausmacht. Der zulässige Grenzwert für die ungewollte Kontamination mit GVO beträgt für Bio-Honig 0,9%.  Somit könnten die Bienen den gesamten Honig aus Nektar von gentechnisch veränderten Pflanzen produzieren und der Honig wäre trotzdem Bio.

Nach Rechtsprechung deutscher Gerichte wird Pollen nicht als "Genetisch veränderter Organismus" bewertet, eine Kennzeichnungspflicht besteht nicht.

 

++++++++ Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg am Dienstag 06.09.2011 +++++++++++++++

Honig, der auch nur geringe Mengen an gentechnisch veränderten Pollen enthält, darf ohne neue Zulassung nicht mehr verkauft werden.

In dem verhandeltem Fall wurden Pollen von gentechnisch verändertem Mais, der nur als Viehfutter zugelassen ist, im Honig festgestellt.

Links zum Thema:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,784694,00.html

http://www.fr-online.de/wirtschaft/richter-stoppen-gen-honig/-/1472780/10801548/-/index.html

http://www.sueddeutsche.de/35i385/186981/Strengere-Regeln-fuer-Honi.html